Kfz-Sachverständigenbüro

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Ein Totalschaden ist ein Sachschaden der nicht mehr behoben werden kann. Man unter-scheidet dabei den  technischen, den wirtschaftlichen und den unechten Totalschaden. 
 

Ein technischer Totalschaden an einem Fahrzeug liegt dann vor, wenn die Be-schädigungen derartig erheblich sind, dass eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes nicht mehr möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. 

Von einem wirtschaftlicher Totalschaden spricht man zum einen dann, wenn die zur Wiederherstellung erforderlichen Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbe-schaffungswert des Fahrzeugs und zum anderen auch schon, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert übersteigen.

Von einem unechten Totalschaden spricht man, wenn dem Geschädigten die Reparatur nicht zugemutet werden kann, obwohl die Summe aus Minderwert und Reparaturkosten geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert.

Der Anspruch auf Wiederherstellung verwandelt sich im Totalschadenfall dann in einen Anspruch auf Geldersatz. 



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